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| oppa Korn 0,7 Liter 32 % Vol. | |
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Inhalt: Angaben zur Lebensmittelverordnung:
Produktbezeichnung: Korn
Nettofüllmenge: 0,7l
Alkoholgehalt: 32%
Lebensmittelhersteller/Importeur: Schwarzes Gold GmbH | Maria-Theresien-Str. 1 | 45964 Gladbeck
Ursprungsland: Deutschland
oppa Korn präsentiert die traditionsreiche Kornschnaps-Spezialität in einem neuen Licht. Dieser handwerklich hergestellte Korn erweist sich als eine ernstzunehmende Alternative zu Rum, Whisky und Gin. Die Kunst des Kornbrennens wurde im Ruhrgebiet bereits von Bergleuten hoch geschätzt. Als Belohnung für ihre harte Arbeit unter Tage tauschten sie ihren Lohn gegen ein "Herrengedeck" in den Kneipen der Region. Diese Erzählungen über ihre untertägige Arbeit prägten das gesellige Leben in der Umgebung.
Der oppa Korn wird in einer kleinen Brennerei hergestellt, die seit dem Jahr 1832 Korn brennt. Über sechs Generationen hinweg wurde die Rezeptur stetig weiterentwickelt, und sie basiert auf einer Mischung aus Wasser, Roggen und Weizen. Der oppa Korn zeichnet sich durch seine Klarheit und seinen reinen Geschmack aus und wird mit einem Alkoholgehalt von 32 Prozent abgefüllt. Die 700 Milliliter Flasche ist mit einem Etikett verziert, das von dem Künstler Theodor Richard Steiger gestaltet wurde. Darüber hinaus ist im Naturkorken echte Kohle eingelassen, als Hommage an die Bergbautradition.
Der oppa Korn präsentiert sich am Gaumen mit angenehmer Milde. Dabei werden klare Weizenaromen durch dezente Vanillenoten ergänzt. Im Vergleich zu Vodka ist der oppa Korn deutlich facettenreicher und weist einen Alkoholgehalt von lediglich 32 Prozent auf. Sie können sich vom oppa Korn inspirieren lassen, indem Sie es pur als Schnaps geniessen oder es hervorragend mit Bier kombinieren. Es eignet sich ausserdem hervorragend für die Zubereitung verschiedener Cocktails. Sie können ganz einfach Vodka durch oppa Korn ersetzen und neue Drinks kreieren.
Viele Kenner bevorzugen deutschen Korn gegenüber Vodka. Korn wird in Deutschland bereits seit mehr als 500 Jahren gemäss dem Deutschen Reinheitsgebot hergestellt, das vorschreibt, dass für die Herstellung von Korn ausschliesslich deutsches Getreide verwendet werden darf. Vodka hingegen kann aus Getreide, Kartoffeln oder Melasse gebrannt werden. Ab einem Alkoholgehalt von 37,5 Prozent darf ein solches Destillat als Vodka bezeichnet werden, während Korn mindestens 32 Prozent Alkoholgehalt aufweisen muss. Doppelkorn hingegen muss mindestens 38 Prozent Alkoholgehalt haben. | | | Artikelinfo:
| | | Veröffentlichung: 27.10.2023 | | | | (c) 2024 Forbidden Planet AG - Althardstrasse 150 - 8105 Regensdorf Alle Angaben ohne Gewähr |
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